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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie für die Förderung von Investitionen für Förderstätten entsprechend § 219 Abs. 3 SGB IX für Menschen mit Behinderung und für Tagesstruktureinrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung nach dem Erwerbsleben (T-ENE)
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1. Zweck der Zuwendung
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger
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4. Fördervoraussetzungen
5. Förderausschluss durch vorzeitigen Maßnahmebeginn
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6. Art und Umfang der Förderung
7. Zuständigkeit
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8. Antrags- und Bewilligungsverfahren
9. Baudurchführung
10. Auszahlung
11. Verwendungsnachweisprüfung
12. Besondere Mitteilungs- und Hinweispflichten der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendungsempfängers
13. Weiterentwicklung der Grundsätze
14. Prüfrecht des Bayerischen Obersten Rechnungshofs
15. Datenschutz
16. Inkrafttreten und Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
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16.
Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft und tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.