Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

11. Verwendungsnachweisprüfung

Der Nachweis der Verwendung ist durch die in VV Nr. 10 zu Art. 44 BayHO festgelegte Stelle nach den Vorgaben der VV Nr. 11 zu Art. 44 BayHO in Verbindung mit Nr. 6 ANBest-P zu führen.