Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

10. Auszahlung

1Die Auszahlung der staatlichen Mittel erfolgt nach VV Nr. 7 zu Art. 44 BayHO und Nr. 1.4 der Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung – ANBest-P sowie im Rahmen der im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Ausgabemittel. 2In der Regel wird eine Zwischenfinanzierung der Projekte durch die Träger erforderlich sein. 3Im Bewilligungsbescheid werden die Träger ausdrücklich darauf hingewiesen.