Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Richtlinie für die Förderung von Investitionen für Förderstätten entsprechend § 219 Abs. 3 SGB IX für Menschen mit Behinderung und für Tagesstruktureinrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung nach dem Erwerbsleben (T-ENE)
Bereich erweitern
1. Zweck der Zuwendung
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger
Bereich erweitern
4. Fördervoraussetzungen
5. Förderausschluss durch vorzeitigen Maßnahmebeginn
Bereich erweitern
6. Art und Umfang der Förderung
7. Zuständigkeit
Bereich erweitern
8. Antrags- und Bewilligungsverfahren
9. Baudurchführung
10. Auszahlung
11. Verwendungsnachweisprüfung
12. Besondere Mitteilungs- und Hinweispflichten der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendungsempfängers
13. Weiterentwicklung der Grundsätze
14. Prüfrecht des Bayerischen Obersten Rechnungshofs
15. Datenschutz
16. Inkrafttreten und Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
9.
Baudurchführung
1
Mit der Ausführung der Maßnahme muss nach Erteilung des Bewilligungsbescheides unverzüglich begonnen werden.
2
Die Bauarbeiten sind zügig durchzuführen.