Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

9. Baudurchführung

1Mit der Ausführung der Maßnahme muss nach Erteilung des Bewilligungsbescheides unverzüglich begonnen werden. 2Die Bauarbeiten sind zügig durchzuführen.