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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie für die Förderung von Investitionen für Werkstätten für behinderte Menschen nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
1. Zweck der Förderung
2. Gegenstand der Förderung
3. Leistungsempfänger
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4. Fördergrundsätze
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5. Art und Umfang der Förderung
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6. Eigenmittel und Beteiligung Dritter
7. Rückforderung
8. Sicherung der Fördermittel
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9. Antrags- und Bewilligungsverfahren
10. Besondere Mitteilungs- und Hinweispflichten des Zuwendungsempfängers
11. Ergänzungsbestimmungen für anerkannte Blindenwerkstätten (§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SchwbAV)
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12. Ergänzungsbestimmungen für Berufsbildungswerke, Berufsförderungswerke (§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SchwbAV)
13. Hinweis
14. Datenschutz
15. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2023
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Dr. Markus Gruber
Ministerialdirektor