Text gilt ab: 09.01.2021
8110.0-A
Rahmenhygieneplan-Corona Werk- und Förderstätten für Menschen mit Behinderung
Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Familie, Arbeit und Soziales und für Gesundheit und Pflege
vom 01. Dezember 2020, Az. II3/6430.01-1/252 und G54a-G8390-2020/4238-19
(BayMBl. Nr. 689)
Zitiervorschlag: Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Familie, Arbeit und Soziales und für Gesundheit und Pflege über den Rahmenhygieneplan-Corona Werk- und Förderstätten für Menschen mit Behinderung vom 1. Dezember 2020 (BayMBl. Nr. 689), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 8. Januar 2021 (BayMBl. Nr. 4) geändert worden istDie Bayerischen Staatsministerien für Familie, Arbeit und Soziales sowie für Gesundheit und Pflege erlassen den Rahmenhygieneplan zur Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzepts für Werk- und Förderstätten nach der jeweils geltenden Allgemeinverfügung „Corona-Pandemie: Maßnahmen betreffend Werk- und Förderstätten für Menschen mit Behinderung, Frühförderstellen sowie Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke“.