11.
Fischereischeinmuster
11.1
Allgemeines
1Jeder Fischereischein besteht aus einem einzigen Blatt der Größe DIN A7. 2Als Material ist hellblaues Neobond vorgeschrieben, das schwarz bedruckt wird. 3Da der Vordruck eine hinreichende Fälschungssicherheit bieten muss, ist durch den Vordruckverlag ein silbern hinterlegtes Fischmotiv eingeprägt. 4Fischereischeine, können in Klarsichtfolie eingeschweißt (laminiert) werden. 5Alternativ sind im Handel passende Ausweishüllen erhältlich.
6Mit dem Fischereischein weist der Inhaber die öffentlich-rechtliche Befugnis zur Ausübung des Fischfangs nach. 7Der Fischereischein ist deshalb mitzuführen und auf Verlangen dem Kontrollberechtigten zur Prüfung auszuhändigen (Art. 46 Abs. 1 BayFiG).
11.2
Neuerteilung
1Die Fischereischeine werden nach den Mustern der Anlagen 1 und 4 erteilt. 2Für beide Vordruckmuster gilt:
11.2.1
1Die Nummerierung des Fischereischeins (Vorderseite Zeile 1) wird bereits durch den Verlag eingedruckt. 2Sie besteht aus einer zweistelligen Kenn-Nummer des Verlags und einer sechsstelligen laufenden Nummer. 3Die Nummerierung wird in den Nachweis übernommen, den die Gemeinde über die erteilten Fischereischeine der verschiedenen Arten führt (vgl. Nr. 12.9).
11.2.2
1Die ausstellende Gemeinde beziehungsweise Verwaltungsgemeinschaft und das Ausstellungsdatum (Vorderseite letzte Zeile) können auch durch den Stempelaufdruck angegeben werden. 2Eine Unterzeichnung für die Gemeinde ist nicht vorgesehen. 3Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass das Lichtbild nicht widerrechtlich ausgetauscht werden kann, z. B. durch Rastern (Randprägung), Ösen oder Siegeln.
11.2.3
Die konkret bezahlte Fischereiabgabe wird auf der Rückseite des Vordrucks jeweils bei dem Wort „Betrag“ unter Beifügung des Siegels der Gemeinde eingetragen.
11.3
Vorhandener bayerischer Fischereischein
Für die Erneuerung der Gültigkeit eines Fischereischeins auf Lebenszeit (Nr. 12.1) oder die Verlängerung eines Jahresfischereischeins (Nr. 12.2) gilt:
11.3.1
1Die erneute Zahlung der Abgabe wird aus Gründen der Fälschungssicherheit nicht auf der Rückseite des Vordrucks selbst vermerkt. 2Zu verwenden sind die Aufklebeabschnitte (Anlagen 2, 3 für den Fischereischein auf Lebenszeit und Anlage 5 für den Jahresfischereischein). 3Alternativ kann ein entsprechender Eintrag in den Fischereischein mit dem Siegel der Gemeinde versehen werden.
11.3.2
1Die Aufklebeabschnitte bestehen aus fälschungssicherer Kunststofffolie, weiß, matt. 2Zugelassen sind Folien mit der Materialbezeichnung Jac Safety 92050 sowie Folien mit denselben Eigenschaften, unabhängig von ihrer Bezeichnung. 3Jeder Abschnitt ist nach dem System der Fischereischeinvordrucke (Nr. 11.2.1) nummeriert und mit einem silbern hinterlegten Fischmotiv versehen.
11.3.3
1Nach dem Ausfüllen und Siegeln ist der Aufklebeabschnitt auf der Rückseite des Fischereischeinvordrucks in einem der vorgesehenen Felder aufzubringen, im Fall einer unlösbaren Laminierung auf dieser. 2Zum Schutz des Aufklebeabschnitts und seiner Beschriftung ist eine selbstklebende Klarsichtfolie, z. B. Jac Acetat 60060 oder eine anders bezeichnende Folie mit denselben Eigenschaften darüber zu kleben.
11.3.4
1Sind alle Felder auf der Rückseite des Fischereischeinvordrucks belegt, können sie, sofern der Vordruck noch brauchbar ist, durch Überkleben erneut genutzt werden. 2Dazu ist die Klarsichtfolie zu entfernen und der neue ausgefüllte Aufklebeabschnitt auf dem vorhandenen aufzubringen und wiederum mit Klarsichtfolie abzudecken.