Inhalt
3.
Erteilung des Zuschlags für die Durchführung einer Gartenschau
3.1
Eine Förderung nach den Bestimmungen der folgenden Teile II bis IV kann nur für oder im Zusammenhang mit Gartenschauen gewährt werden, für die nach einer Bewerbung bei der ByLGS GmbH vom StMUV ein Zuschlag erteilt wurde.
3.2
Im Rahmen des jeweiligen Bewerbungsverfahrens ist der Zuschlag derjenigen Kommune zu erteilen, die mit ihrem Gestaltungs- und Veranstaltungskonzept die Zielsetzungen nach Nr. 1 am besten verfolgt und die Kriterien nach Nr. 2 erfüllt.
3.3
Den Zuschlag erteilt das StMUV im Benehmen mit dem StMELF.