Inhalt
2.
Einzuhaltende Kriterien für die Erteilung des Zuschlags für die Ausrichtung einer Gartenschau
2.1
Die Zielsetzungen müssen in ein schlüssiges Gesamtkonzept eingebettet sein.
2.2
Die Finanzierung der dauerhaften Grün- und Erholungsanlagen, der Durchführung der Gartenschau und der Folgekosten muss gesichert sein und die finanzielle Leistungsfähigkeit muss nachgewiesen werden.
2.3
Bei der Zuschlagsentscheidung sind die Eigentumsverhältnisse der Grün- und Erholungsflächen, die Nachnutzung und strukturpolitische Effekte zu berücksichtigen.
2.4
Die Dauer der Gartenschau wird von der jeweiligen Gartenschaukommune innerhalb eines Rahmens von 12 bis 24 Wochen selbst bestimmt.
2.5
1Intensive Anstrengungen der interessierten Kommune hinsichtlich einer frühzeitigen Beteiligung und Information der Bürgerinnen und Bürger, der regionalen Organisationen aus Wirtschaft, Landwirtschaft sowie aus dem Umwelt- und Sozialbereich während der Planungs- und Bewerbungsphase für eine Gartenschau sind erforderlich. 2Die Bürgerbeteiligung sowie die frühzeitige, transparente und strukturierte Information und Einbindung der Öffentlichkeit ist im Rahmen der Bewerbung darzustellen.
2.6
Im Übrigen gelten die mit Zustimmung der Bayerischen Staatsministerien für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) und für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) von der Bayerischen Landesgartenschau GmbH (ByLGS GmbH) zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren herausgegebenen weiteren Hinweise „Landesgartenschauen in Bayern – Der Leitfaden“ in ihrer jeweils geltenden Fassung.