Inhalt
1.
Maßgebliche Zielsetzungen für Investitionen und Veranstaltung
1.1
1In bayerischen Städten und Gemeinden wird eine nachhaltige Stadtentwicklung unterstützt, indem dauerhaft wertvolle Landschaftsräume und Freiflächen geschaffen oder bestehende optimiert und weiterentwickelt werden. 2Dabei sollen Abstimmungen zwischen sozialen und ökologischen Erfordernissen erfolgen, Naherholungsangebote geschaffen, wertvolle Grünbestände und Landschaftselemente entwickelt und gesichert sowie die Versiegelung von Flächen minimiert, Brachflächen saniert und die Biodiversität gestärkt werden. 3Etablierte ökologische Standards (beispielsweise der Verzicht auf die Verwendung von Torfprodukten oder ein vorbildliches Niederschlagsmanagement) sollen dabei nicht unterschritten werden.
1.2
Eine nachhaltige Verbesserung des Stadtklimas, unter anderem durch klimarelevante Freiflächen, und Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel werden angestrebt.
1.3
Die Bevölkerung soll durch beispielhafte Gestaltung und Pflege von Grünflächen, Gärten und benachbarten Ortsteilen, durch qualitätsvolle pflanzenbauliche Ausstellungen, Lehrschauen und sonstige Veranstaltungen über Fragen der natürlichen Lebensgrundlagen, des Umwelt- und Naturschutzes, der Landschaftspflege, des Gartenbaus und der nachhaltigen Orts- oder Stadtentwicklung informiert werden.
1.4
Die Region, die örtliche Wirtschaft, insbesondere der Tourismus sowie das gesamte lokale Handeln sollen gestärkt werden und neue Impulse erhalten zur Verbesserung der kommunalen Zusammenarbeit, des Zusammenhalts und der Identifikation der Bürger, der Institutionen und der Unternehmen vor Ort.
1.5
Die Konzeption der Veranstaltung Gartenschau soll eine weitgehende Klimaneutralität und entsprechende Maßnahmen hierzu beinhalten oder als wichtige Zielsetzung festschreiben.