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FöRIHW
Text gilt ab: 30.06.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
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7912.4-U

Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Herdenschutzmaßnahmen gegen Übergriffe durch den Wolf
(Förderrichtlinie Investition Herdenschutz Wolf – FöRIHW)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
vom 29. April 2020, Az. 67-U8644.54-2018/87-19

(BayMBl. Nr. 266)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über die Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Herdenschutzmaßnahmen gegen Übergriffe durch den Wolf (Förderrichtlinie Investition Herdenschutz Wolf – FöRIHW) vom 29. April 2020 (BayMBl. Nr. 266), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 30. Juni 2023 (BayMBl. Nr. 341) geändert worden ist

1Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für Investitionen zum Schutz von Nutztieren vor Übergriffen durch Wölfe nach Maßgabe
dieser Richtlinien,
der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften,
der Rahmenregelung der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten (2022/C 485/01).
2Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen als freiwillige Leistungen ohne Rechtspflicht im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 3Diese Bekanntmachung ergeht im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.