Inhalt

FöRIHW
Text gilt ab: 31.12.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

8.   Bewilligungsverfahren

8.1   Antragstellung

1Der Förderantrag ist unter Verwendung der aktuellen Antragsvordrucke, auf die im Merkblatt verwiesen wird, mit den Anlagen bei dem für den Betriebssitz örtlich zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) einzureichen. 2Der Förderantrag enthält mindestens folgende Angaben:
Name, Anschrift und Betriebsnummer des Unternehmens
KMU-Erklärung
Erklärung Unternehmen in Schwierigkeiten
Erklärung Rückforderungsanordnung
Beschreibung des Vorhabens
Standort des Vorhabens
Kostenaufstellung zu den geplanten Investitionen
Höhe der für das Vorhaben benötigten Zuwendung

8.2   Bewilligung

1Das AELF prüft den Antrag und leitet ihn an die zuständige Bewilligungsbehörde weiter. 2Diese erlässt den Zuwendungsbescheid. 3Leistungen Dritter (vergleiche Nr. 6) sind in die Prüfung einzubeziehen.

8.3   Bewilligungszeitraum

1Der Bewilligungszeitraum beginnt mit dem Datum der Bekanntgabe des Bewilligungsbescheids und endet für Vorhaben nach Nrn. 2.1 und 2.3 mit dem Ende des auf die Bewilligung folgenden Kalenderjahres und für Vorhaben nach Nr. 2.2 mit dem Ende des auf die Bewilligung folgenden zweiten Kalenderjahres. 2Bei Vorliegen besonderer Umstände ist auf Antrag eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums möglich.