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FöRIHW
Text gilt ab: 31.12.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
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7912.4-U

Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Herdenschutzmaßnahmen gegen Übergriffe durch den Wolf
(Förderrichtlinie Investition Herdenschutz Wolf – FöRIHW)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
vom 29. April 2020, Az. 67-U8644.54-2018/87-19

(BayMBl. Nr. 266)

Zitiervorschlag: Förderrichtlinie Investition Herdenschutz Wolf (FöRIHW) vom 29. April 2020 (BayMBl. Nr. 266), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 7. November 2024 (BayMBl. Nr. 593) geändert worden ist

1Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für Investitionen zum Schutz von Nutztieren in Weidehaltung (im Folgenden „Nutztiere“) vor Übergriffen durch Wölfe nach Maßgabe
dieser Richtlinien,
der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften,
der Verordnung (EU) 2022/2472 der Kommission vom 14. Dezember 2022 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 327 vom 21. Dezember 2022, S. 1).
2Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen als freiwillige Leistungen ohne Rechtspflicht im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 3Diese Bekanntmachung ergeht im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus.