Inhalt
10.
Veröffentlichung/EU-Transparenzvorschriften
Auf Beihilfe-Webseiten werden folgende Informationen veröffentlicht:
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Kurzbeschreibung,
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voller Wortlaut der Beihilfemaßnahmen, einschließlich Änderungen,
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Informationen gemäß Art. 9 Abs. 1 Buchst. c Unterbuchst. i der Verordnung (EU) 2022/2472 für jede Einzelbeihilfe über 10 000 Euro.