Inhalt

FöRIHW
Text gilt ab: 31.12.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

10.   Veröffentlichung/EU-Transparenzvorschriften

Auf Beihilfe-Webseiten werden folgende Informationen veröffentlicht:
Kurzbeschreibung,
voller Wortlaut der Beihilfemaßnahmen, einschließlich Änderungen,
Informationen gemäß Art. 9 Abs. 1 Buchst. c Unterbuchst. i der Verordnung (EU) 2022/2472 für jede Einzelbeihilfe über 10 000 Euro.