Inhalt
10. Veröffentlichung/EU-Transparenzvorschriften
Auf Beihilfe-Webseiten werden folgende Informationen veröffentlicht:
- –
Kurzbeschreibung,
- –
voller Wortlaut der Beihilfemaßnahmen, einschließlich Änderungen,
- –
Name der Bewilligungsbehörde,
- –
Informationen gemäß Nr. 3.7 Buchst. c der Rahmenregelung für jede Einzelbeihilfe über 60 000 Euro.