FöRIHW
Text gilt ab: 30.06.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
3.
3.1
Zuwendungsempfänger sind:
- –
- in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätige Unternehmen, unbeschadet der gewählten Rechtsform, die im Sinne von Anhang 1 der Verordnung (EU) 2022/2472 Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) sind und eine Betriebsstätte in Bayern haben und
- –
- Privatpersonen, die nicht Unternehmen der Landwirtschaft sind,
soweit diese Nutztiere halten.
3.2
Ausgeschlossen von der Förderung sind:
- –
- Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Randnummer 33, Ziffer 63 der Rahmenregelung.
- –
- Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind.