Inhalt

FöRIHW
Text gilt ab: 30.06.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

3.   Zuwendungsempfänger

3.1   Unternehmen und Privatpersonen

Zuwendungsempfänger sind:
in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätige Unternehmen, unbeschadet der gewählten Rechtsform, die im Sinne von Anhang 1 der Verordnung (EU) 2022/2472 Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) sind und eine Betriebsstätte in Bayern haben und
Privatpersonen, die nicht Unternehmen der Landwirtschaft sind,
soweit diese Nutztiere halten.

3.2   Ausgeschlossene Unternehmen

Ausgeschlossen von der Förderung sind:
Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Randnummer 33, Ziffer 63 der Rahmenregelung.
Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind.