Inhalt
3. Zuwendungsempfänger
3.1 Unternehmen und Privatpersonen
Zuwendungsempfänger sind:
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In der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätige Unternehmen, unbeschadet der gewählten Rechtsform, die im Sinne von Anhang 1 der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) sind und eine Betriebsstätte in Bayern haben und
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Privatpersonen, die nicht Unternehmen der Landwirtschaft sind, soweit diese Nutztiere halten.
3.2 Ausgeschlossene Unternehmen
Ausgeschlossen von der Förderung sind:
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Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Nr. 2.4, Ziffer 15 der Rahmenregelung 2014-2020.
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Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind.