Inhalt

FöRIHW
Text gilt ab: 30.06.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

10.   Veröffentlichung/EU-Transparenzvorschriften

Auf Beihilfe-Webseiten werden folgende Informationen veröffentlicht:
Kurzbeschreibung,
voller Wortlaut der Beihilfemaßnahmen, einschließlich Änderungen,
Name der Bewilligungsbehörde,
Informationen gemäß Randnummer 112 Buchst. c der Rahmenregelung für jede Einzelbeihilfe über 10 000 Euro.