FöRIHW
Text gilt ab: 30.06.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

4.   Zuwendungsvoraussetzungen

4.1   Förderkulissen

1Das LfU legt anhand fachlicher Kriterien Gebiete (sogenannte Förderkulissen) fest und veröffentlicht diese auf der Homepage des LfU. 2Die Zuwendungen für Maßnahmen nach Nr. 2 werden nur innerhalb der veröffentlichten Förderkulissen gewährt.

4.2   Beginn der Vorhaben

1Vorhaben dürfen vor Bewilligung nicht begonnen werden. 2Ausnahmen hiervon sind in Nr. 8.4 festgelegt.