FöRIHW
Text gilt ab: 30.06.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024
4.
4.1
1Das LfU legt anhand fachlicher Kriterien Gebiete (sogenannte Förderkulissen) fest und veröffentlicht diese auf der Homepage des LfU. 2Die Zuwendungen für Maßnahmen nach Nr. 2 werden nur innerhalb der veröffentlichten Förderkulissen gewährt.
4.2
1Vorhaben dürfen vor Bewilligung nicht begonnen werden. 2Ausnahmen hiervon sind in Nr. 8.4 festgelegt.