Inhalt
4.
Zuwendungsvoraussetzungen
4.1
Förderkulissen
1Das LfU legt anhand fachlicher Kriterien Gebiete (sogenannte Förderkulissen) fest und veröffentlicht diese auf der Homepage des LfU. 2Die Zuwendungen für Maßnahmen nach Nr. 2 werden nur innerhalb der veröffentlichten Förderkulissen gewährt.
4.2
Beginn der Vorhaben
1Vorhaben dürfen vor Bewilligung nicht begonnen werden. 2Ausnahmen hiervon sind in Nr. 8.4 festgelegt.