Inhalt

FöRIHW
Text gilt ab: 30.06.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

1.   Zweck der Zuwendung

1Zweck der Zuwendungen ist der Schutz von Nutztieren vor Übergriffen durch Wölfe und damit die Konfliktminimierung. 2Dadurch soll bei Haltern von Nutztieren und generell in der Bevölkerung die Akzeptanz für wildlebende Wölfe in Bayern möglichst gesteigert werden. 3Die Weidetierhaltung als besonders tierwohlgerechte Form der Nutztierhaltung ist aus naturschutzfachlichen, landeskulturellen und sozioökonomischen Gründen für den Erhalt unserer Kulturlandschaften unverzichtbar.4Die Zuwendung zielt darauf ab, die Zahl der Übergriffe von Wölfen auf Nutztiere möglichst gering zu halten, so dass die betreffenden Tierhalter die Möglichkeit erhalten, die Weidetierhaltung bei gleichzeitiger Existenz wildlebender heimischer Wölfe auch weiterhin zu betreiben. 5Zu diesem Zweck sollen die Halter von Nutztieren Zuwendungen für Vorhaben erhalten, mit denen ihre Tierherden beziehungsweise Weidetiere durch bestimmte passive Schutzmaßnahmen vor Übergriffen durch Wölfe geschützt werden.