Inhalt

LNPR
Text gilt ab: 01.11.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
Fassung: 17.10.2022
8.
Antragstellung

8.1

1Anträge werden über die Kreisverwaltungsbehörde – untere Naturschutzbehörde – bei der Bewilligungsbehörde eingereicht. 2Die untere Naturschutzbehörde legt ihre Stellungnahme dem Antrag bei. 3In der Stellungnahme äußert sich die untere Naturschutzbehörde insbesondere zur fachlichen Bedeutung der Maßnahmen, zur Übereinstimmung mit fachlichen Programmen und Plänen, zur Dringlichkeit und zur Angemessenheit der Ausgaben.

8.2

Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme schriftlich in zweifacher Ausfertigung oder elektronisch, bei kommunalen Antragstellern mit Formblatt Muster 1a zu Art. 44 BayHO, einzureichen.

8.3

Dem Antrag sind in der Regel beizufügen:

8.3.1

1Nachweise zum Vorliegen der Fördervoraussetzungen (zum Beispiel Fachgutachten, Arbeitsprogramme, Pflegekonzepte, Landschaftspläne, öffentlich-rechtliche Gestattungen, Zustimmung des Eigentümers). 2Bei Pflegemaßnahmen auf Grundstücken sind die jeweiligen Flurstücksnummern, Gemarkungen und Kommunen anzugeben, und es ist zu erklären, dass weder der Antragsteller noch Dritte zur Durchführung der Maßnahmen verpflichtet sind.

8.3.2

Erläuterungsbericht, in dem die vorgesehenen Vorhaben darzustellen sind; der Erläuterungsbericht muss die zur Prüfung der Förderfähigkeit notwendigen fachlichen Angaben enthalten über
den besonderen Wert beziehungsweise den Schutzzweck der Fläche oder des Einzelbestandteils der Natur,
den derzeitigen Zustand,
die zur Pflege, Erhaltung oder Entwicklung vorgesehenen Maßnahmen, insbesondere über die geplante Art der Durchführung, den zeitlichen Ablauf und den erwarteten Erfolg, einschließlich der dafür notwendigen Kontrollen,
die unter Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege gebotene Wirtschaftlichkeit der einzelnen Maßnahmen bzw. des gesamten Vorhabens,
weitere, gegebenenfalls. in Zukunft erforderliche Maßnahmen.

8.3.3

Übersichtslageplan, in den die Fläche oder der Einzelbestandteil der Natur und gegebenenfalls die durch die Maßnahme betroffenen Teilflächen eingetragen sind.

8.3.4

1Kostenvoranschlag zur Ermittlung der voraussichtlichen Ausgaben unter Berücksichtigung aller hierfür maßgeblichen Umstände. 2Aus dem Kostenvoranschlag müssen die der Preiskalkulation zugrunde gelegten Einheitspreise für alle erfassbaren Einheiten (zum Beispiel Flächen, Erdmassen, Stückzahlen, Arbeits- und Maschinenstunden) ersichtlich sein. 3Neben der Gesamtsumme ist der Umsatzsteuerbetrag gesondert auszuweisen.

8.3.5

Finanzierungsplan mit einer Gegenüberstellung der mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben einschließlich Anteil und Umfang der beabsichtigten Eigenleistungen und der vorgesehenen Finanzierung mit Angabe der freiwilligen Beteiligungen und Beiträge Dritter, Höhe der Eigenmittel sowie Höhe der beantragten Zuwendung.