Inhalt
13.
Komplementärfinanzierung
1Soweit in Zuwendungen zu Vorhaben nach diesen Richtlinien Kofinanzierungsmittel des Bundes oder der EU, insbesondere nach dem EFRE-IBW-Programm Bayern 2021 – 2027, einfließen, können weitergehende oder abweichende Regelungen gelten. 2Darüber ergehen im Einzelfall gesonderte Hinweise.