Inhalt

LNPR
Text gilt ab: 01.11.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
Fassung: 17.10.2022
10.
Beginn der Ausführung

10.1

Vorhaben, mit deren Ausführung vor Entscheidung über den Förderantrag oder vor Einwilligung in den vorzeitigen Vorhabenbeginn (Nr. 10.2) begonnen worden ist, werden nicht gefördert.

10.2

1Die Bewilligungsbehörde kann auf Antrag schriftlich oder elektronisch die Einwilligung in den vorzeitigen Vorhabenbeginn erteilen, wenn die Voraussetzungen der VV Nr. 1.3.3 zu Art. 44 BayHO vorliegen. 2Die Beachtung ANBest-P beziehungsweise ANBest-K, namentlich der Vergabevorschriften, ist Voraussetzung für den Erlass eines Zuwendungsbescheids.

10.3

Aus der Einwilligung in den vorzeitigen Vorhabenbeginn kann kein Anspruch auf Förderung abgeleitet werden; der Maßnahmeträger trägt das volle Finanzierungsrisiko.