Inhalt

VNPWaldR 2021
Text gilt ab: 30.06.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2024

5.   Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

5.1   Art der Förderung

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung (Pauschalen) gewährt.

5.2   Höhe der Zuwendung

5.2.1   Höhe der Förderung

1Die Höhe der Förderpauschalen ist in der Anlage aufgeführt. 2Die Höhe der Zuwendung für die Maßnahmen nach Nr. 2.1.1 „Verzicht auf die Überführung des Stockausschlagwalds in Hochwald“ ist abhängig von der Bewirtschaftungsform. 3Die Höhe der Zuwendung für die Maßnahmen nach Nr. 2.1.2 „Entnahme des Unterholzes“ ist abhängig von der festgelegten Oberholzdeckung. 4Die Höhe der Zuwendung für die Maßnahmen nach Nr. 2.3 „Nutzungsverzicht“ ist abhängig davon, ob eine Auflichtungsmaßnahme gemäß naturschutzfachlichem Konzept durchgeführt wird beziehungsweise um welchen Waldbestand es sich handelt. 5Die Höhe der Zuwendung für die Maßnahmen nach Nr. 2.6.1 „Erhalt von Biotopbäumen beziehungsweise Bäumen mit hohem Biotopbaumpotential“ ist abhängig von der Baumart und dem Brusthöhendurchmesser. 6Die Höhe der Maßnahme Nr. 2.7 „Belassen von Totholz“ variiert, je nachdem, ob ein ganzer Totholzbaum, ein Baumteil beziehungsweise eine Baumkrone (einschließlich Kronenäste) gefördert wird.

5.2.2   Bagatellgrenze

Eine Zuwendung unter 100 € je Antrag und Jahr wird nicht bewilligt.