Inhalt
5.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 15. Juli 2024 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2029 außer Kraft. 2Gleichzeitig wird die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 14. April 2022 (BayMBl. Nr. 281) aufgehoben. 3Maßgeblich für die Entscheidung über den jeweiligen Antrag ist die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltende Richtlinie.