Inhalt

Text gilt ab: 15.07.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2029
Fassung: 15.07.2024
3.
Auszahlungsverfahren
1Für Vorhaben nach Maßnahme A kann nur einmalig ein Zahlungsantrag beim Projektabschluss eingereicht werden. 2Für Vorhaben nach Maßnahme B richtet sich das Verfahren nach den Vorgaben der RRL EU-Invest. 3Die Zahlung erfolgt nach Vorlage und Prüfung des Zahlungsantrags durch die Bewilligungsbehörde. 4Voraussetzung dafür ist, dass die Übermittlung der Ergebnisse aus Maßnahme A oder Maßnahme B erfolgt ist (siehe Teil II Nr. 1.3.4 und Nr. 2.3.4).