Inhalt
2.
Bewilligungs- und Auswahlverfahren
1Nach Einreichung der Anträge wird geprüft, ob die Anträge vollständig sind und ob die Zuwendungsfähigkeit (Erfüllung der Zuwendungsvoraussetzungen gemäß Teil I Nr. 3, Teil II Nr. 1.3 und Nr. 2.3) erfüllt ist. 2Anträge, die zum Antragsendtermin nicht vollständig vorliegen oder nicht alle Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen, können nicht am Auswahlverfahren teilnehmen. 3Die zuwendungsfähigen Förderanträge werden anhand von Auswahlkriterien mit einem Punktesystem bewertet. 4Für die Bewertung der Projekte auf Grundlage der Auswahlkriterien wird für jede Maßnahme A bzw. B ein Gremium durch das StMELF bestellt. 5Förderanträge, die die vorgegebene Mindestpunktzahl nicht erreichen, können nicht am Auswahlverfahren teilnehmen. 6Die Bewilligungsbehörde bewilligt die Förderanträge auf Grundlage der Ergebnisse des Auswahlverfahrens (Ranking-Liste) und unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.