Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

5.   Art und Umfang der Förderung

5.1   Art der Förderung

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung auf Basis der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.

5.2   Zuwendungsfähige Ausgaben

1Zuwendungsfähig sind nachfolgende Ausgaben, die für die Vorbereitung und Umsetzung des geförderten Projekts im Bewilligungszeitraum erforderlich sind:
Investitionen zur Neuanschaffung digitaler Güter (zum Beispiel Apps, Websites, andere Online-Angebote).
Ausgaben für sonstige Leistungen durch Dritte und sonstige Investitionen (zum Beispiel bewegliche Sachen, Werkverträge, Nutzungsüberlassung).
Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit unter Nutzung zeitgemäßer Medien, um breite und moderne Kundenansprache zu ermöglichen sowie die Bewerbung und Bekanntmachung des regionalen Angebots.
Personalkosten ausschließlich für das Projekt auf Stundenbasis (Nachweis der projektbezogenen Tätigkeit durch Stundenlisten).
Ausgaben für externe Beratungs- und Dienstleistungen.
2Nicht zuwendungsfähig sind nachfolgende Ausgaben:
Laufende Ausgaben, insbesondere laufende Personalkosten, die nicht unmittelbar dem Projekt zugeordnet werden können, Zinsen, Mieten, Pachten, Leasingkosten, es sei denn, es handelt sich um laufende Ausgaben für Miete oder Leasing für die Anschaffung von Gegenständen nach Nr. 5.2 Satz 1, die unmittelbar dem Sachzweck des Projekts dienen.
Umsatzsteuer, soweit Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegt.
Ausgaben für Weiterbildungs- und Schulungsmaßnahmen für das im Projekt tätige Personal, sofern diese nicht unmittelbar dem Projektziel dienen.