Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

13.   Schlussbestimmungen

1Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 20. April 2023 in Kraft. 2Mit Ablauf des 31. Dezember 2025 tritt diese Richtlinie außer Kraft.