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Inhaltsverzeichnis
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Förderung von regionalen Projekten zur NahversorgungAus dem Landkreis – für den Landkreis
1. Zweck der Zuwendung
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
4. Zuwendungsvoraussetzungen
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5. Art und Umfang der Förderung
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6. Höhe der Förderung
7. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
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8. Verfahren
9. Veröffentlichung
10. Aufbewahrungspflicht
11. Prüfungsrecht
12. Kommunikation
13. Schlussbestimmungen
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
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13.
Schlussbestimmungen
1
Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 20. April 2023 in Kraft.
2
Mit Ablauf des 31. Dezember 2025 tritt diese Richtlinie außer Kraft.