Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

2.   Gegenstand der Förderung

1Mit Hilfe der Zuwendung soll die Durchführung von regionalen Projekten zur Nahversorgung gefördert werden. 2Landkreise und kreisfreie Städte erhalten eine Förderung, um neue Konzepte zu entwickeln, bestehende in Teilprojekten weiterzuentwickeln und umzusetzen.