Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

1.   Zweck der Zuwendung

1Die Förderung hat den Zweck die regionale Nahversorgung zu stärken und durch Verbesserung der regionalen Wirtschaftskreisläufe positive Wirkungen auf die ländlichen Regionen Bayerns zu erzielen. 2Im Einzelnen sollen die Zuwendungen dazu beitragen:
Die Nahversorgung und regionale Vielfalt zu sichern sowie Markttransparenz herzustellen.
Regionale Wirtschaftskreisläufe zu stärken und weitere Vermarktungsformen zu erschließen.
Regionale Anbieter zu vernetzen und die Sichtbarkeit regionaler Anbieter zu erhöhen sowie Kooperationen aufzubauen.
Die Nutzung regionaler und bioregionaler Produkte in der Gemeinschaftsverpflegung zu erhöhen.
Den Zusammenhalt in der Region zu fördern und identitätsstiftend für die Bevölkerung zu wirken.