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Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
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787-L

Förderung von regionalen Projekten zur Nahversorgung
Aus dem Landkreis – für den Landkreis
(Regional-Nahversorgungsförderrichtlinie)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 29. März 2023, Az. M6-7603-1/974

(BayMBl. Nr. 177, ber. Nr. 187)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Förderung von regionalen Projekten zur Nahversorgung Aus dem Landkreis – für den Landkreis (Regional-Nahversorgungsförderrichtlinie) vom 29. März 2023 (BayMBl. Nr. 177, ber. Nr. 187), die durch Bekanntmachung vom 12. Februar 2024 (BayMBl. Nr. 126) geändert worden ist

1Im Sinne des Art. 23 und des Art. 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften gewährt der Freistaat Bayern Zuwendungen für die Umsetzung von regionalen Projekten mit dem Schwerpunkt Nahversorgung. 2Akteure und Regionen werden gezielt unterstützt, Impulse gegeben und die Weiterentwicklung von regionalen Angeboten als besonders nachhaltige Nahversorgung vorangetrieben. 3Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.