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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie zur Förderung der Schaf- und Ziegenhaltung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Schaf- und Ziegenprämie Bayern)
1. Rechtliche Grundlagen
2. Zweck der Zuwendung
3. Gegenstand der Zuwendung
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4. Zuwendungsempfänger
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5. Zuwendungsvoraussetzungen
6. Beihilferechtliche Grundlagen
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7. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
8. Bewilligungsbehörde
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9. Antragsverfahren
10. Zuwendungsbescheid, Auszahlung
11. Mehrfachförderung
12. Kontrollen und Aufbewahrungspflichten
13. Prüfungsrechte, Evaluierung
14. Rechtsgrundlage für Aufhebung und Rückforderung
15. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.08.2020
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2022
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14.
Rechtsgrundlage für Aufhebung und Rückforderung
Die Aufhebung (Rücknahme oder Widerruf) von Zuwendungsbescheiden, die Rückforderung gewährter Zuwendungen und deren Verzinsung richtet sich nach Art. 48, 49 und 49a BayVwVfG.