Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2020
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2023
Nächstes Dokument (inaktiv)

Anlage 2

Ausgleichsbeträge 1 für die Umstellung auf ökologische Aquakultur (Nr. 2.1.4)
Karpfenteichwirtschaft
Altersstufe
€/1 000 Stück
€/kg
K1
K2
0,65
K3
0,60
Forellenteichwirtschaft
Altersstufe
€/1 000 Stück
€/kg
R V
R1
R2
1,50

1 [Amtl. Anm.:] Ausgeglichen werden die Mehrkosten je tatsächlich verkaufter Einheit im Umstellungszeitraum.
2 [Amtl. Anm.:] Für Speisefische bzw. K2 sind feste Beträge vorgegeben. Bei jüngeren Altersklassen und anderen Hauptfischarten wird der Betrag für jeden Betrieb auf Grundlage der im Antrag anzugebenden Produktionsdaten ermittelt. Ausgeglichen werden dabei maximal 75 % der tatsächlichen Mehrkosten.