Inhalt
Anlage 1
Folgende Teilmaßnahmen
werden als Vorhaben zur Modernisierung bestehender Teichanlagen anerkannt:
Teichentlandungen |
Bau von Absetz-, Schönungsteichen |
Mönche (Karpfen-/Forellenteich) |
Bauwerke, Schächte etc. |
Sohlbefestigung |
Flügelmauern |
Abfischkasten |
Treppen |
Leitungen |
Damm- und Böschungssanierung |
Steinwurf |
Hälterbecken |
Hälterbeckenüberdachung (auch mit Seitenwänden) |
Überspannung, Selbstbau |
Betriebswege |
[Amtl. Anm.:] Bei der Ausführung dieser Maßnahmen sind die „Empfehlungen für Bau und Betrieb von Fischteichen (Teichbauempfehlungen)“ in der aktuellen Fassung zu beachten.