Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2020
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2023

Anlage 1

Folgende Teilmaßnahmen 1 werden als Vorhaben zur Modernisierung bestehender Teichanlagen anerkannt:
Teichentlandungen
Bau von Absetz-, Schönungsteichen
Mönche (Karpfen-/Forellenteich)
Bauwerke, Schächte etc.
Sohlbefestigung
Flügelmauern
Abfischkasten
Treppen
Leitungen
Damm- und Böschungssanierung
Steinwurf
Hälterbecken
Hälterbeckenüberdachung (auch mit Seitenwänden)
Überspannung, Selbstbau
Betriebswege

1 [Amtl. Anm.:] Bei der Ausführung dieser Maßnahmen sind die „Empfehlungen für Bau und Betrieb von Fischteichen (Teichbauempfehlungen)“ in der aktuellen Fassung zu beachten.