Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2020
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2023

10. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Februar 2016 in Kraft und gilt für alle Maßnahmen und Vorhaben, die im Rahmen des von der Kommission genehmigten operationellen Programms der Bundesrepublik Deutschland in Bayern abgewickelt werden. 2Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.