Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2020
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2023

5. Zuwendungsvoraussetzungen

5.1 Wirtschaftlichkeit/Finanzierbarkeit des Vorhabens

1Die Förderung von Vorhaben nach den Nrn. 2.1.1 (produktive Investitionen in der Aquakultur), 2.2 Buchst. b und e (Verarbeitung und Diversifizierung in der Binnenfischerei) und Nr. 2.4.2 (Verarbeitung) setzt voraus, dass die Wirtschaftlichkeit der Vorhaben gesichert erscheint. 2Zur Bewertung sind geeignete Unterlagen vorzulegen, aus denen auch hervorgeht, dass die Absatzmengen nachhaltig erreichbar sind. 3Ausgenommen hiervon sind folgende Fälle:
Investitionen in Bezug auf die Tiergesundheit und den Tierschutz einschließlich des Erwerbs von Ausrüstungen zum Schutz der Zuchtanlagen gegen wildlebende Raubtiere,
Investitionen, die die Sicherheit, Hygiene, Gesundheit und Arbeitsbedingungen verbessern,
Investitionen in die Standsicherheit von Teichdämmen bei Hochwasser,
Vorhaben zur Verbesserung der Wasserversorgung und Wasseraufbereitung, inklusive Belüftung zur Produktionsabsicherung.
4Zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens sind je nach Voraussetzung folgende Kriterien zu erfüllen:

5.1.1 

Bei Vorhaben mit einem Investitionsvolumen bis zur Höhe von 250 000 Euro netto ist die Darstellung der Wirtschaftlichkeit entsprechend dem Antragsformular zu erbringen.

5.1.2 

1Bei Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von über 250 000 Euro netto ist ein ausführliches separates wirtschaftliches Gutachten durch eine unabhängige, qualifizierte Stelle, z.B. eine Wirtschaftsprüfungseinrichtung, zu erstellen. 2Ein in sich zusammenhängendes Vorhaben darf nicht zum Zwecke der Umgehung dieses Gutachtens aufgeteilt werden.

5.1.3 

1Abweichend von Nr. 5.1.1 wird bei Teichbauvorhaben zur Modernisierung von Teichanlagen (siehe Anlage 1) die Wirtschaftlichkeit der Vorhaben bis zu einer Investitionssumme von 60 000 Euro netto innerhalb von zwei Jahren grundsätzlich unterstellt, sodass hier ein gesonderter Nachweis entfällt. 2Wird diese Grenze mit einem Vorhaben überschritten, so ist für dieses Vorhaben insgesamt die Wirtschaftlichkeit gemäß Nr. 5.1.1 bzw. 5.1.2 darzustellen.

5.1.4 

Für alle Investitionsvorhaben, die mit Fremdkapital finanziert werden, ist die Finanzierung des Vorhabens vom Kreditinstitut zu bestätigen (Kreditbereitschaftserklärung zum Zeitpunkt der Antragstellung, ggf. Nachweis des Eigenkapitals).