Inhalt
1. Zuwendungszweck
1Die Ziele und Prioritäten der Förderung ergeben sich aus Art. 5 und 6 der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 (EMFF-Verordnung). 2Zweck der Zuwendungen ist insbesondere die Förderung einer ökologisch nachhaltigen, innovativen und wettbewerbsfähigen Entwicklung der
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Aquakultur (Priorität 2),
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Binnenfischerei (Priorität 1),
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Fischwirtschaftsgebiete (Priorität 4) sowie
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die Förderung der Verarbeitung und Vermarktung (Prioritäten 2 und 5),
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die Unterstützung der Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik (Priorität 3) und
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der Bereich Technische Hilfe.