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7846-L
Richtlinie zur Förderung der Fischerei in Bayern im Rahmen des Europäischen Meeres- und Fischereifonds EMFF
(EMFF-Richtlinie)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 27. Januar 2016, Az. L4-7997.1-1/116
(AllMBl. S. 133)
Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Richtlinie zur Förderung der Fischerei in Bayern im Rahmen des Europäischen Meeres- und Fischereifonds EMFF vom 27. Januar 2016 (AllMBl. S. 133), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 22. November 2019 (BayMBl. Nr. 523) geändert worden ist
Grundlagen dieser Richtlinie sind
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die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 einschließlich der hierzu erlassenen Durchführungs- und Delegierten Verordnungen,
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die Verordnung (EU) Nr. 508/2014 einschließlich der hierzu erlassenen Durchführungs- und Delegierten Verordnungen,
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das hierzu erarbeitete und genehmigte operationelle Programm „Europäischer Meeres- und Fischereifonds – Operationelles Programm für Deutschland“ für eine Unterstützung aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) in Deutschland, CCI-Nr. 2014DE14MFOP001,
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die Bayerische Haushaltsordnung (BayHO), insbesondere die Art. 23 und 44 und die hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften.
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.