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Text gilt ab: 01.01.2020
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2023
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7846-L

Richtlinie zur Förderung der Fischerei in Bayern im Rahmen des Europäischen Meeres- und Fischereifonds EMFF
(EMFF-Richtlinie)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 27. Januar 2016, Az. L4-7997.1-1/116

(AllMBl. S. 133)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Richtlinie zur Förderung der Fischerei in Bayern im Rahmen des Europäischen Meeres- und Fischereifonds EMFF vom 27. Januar 2016 (AllMBl. S. 133), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 22. November 2019 (BayMBl. Nr. 523) geändert worden ist

Grundlagen dieser Richtlinie sind
die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 einschließlich der hierzu erlassenen Durchführungs- und Delegierten Verordnungen,
die Verordnung (EU) Nr. 508/2014 einschließlich der hierzu erlassenen Durchführungs- und Delegierten Verordnungen,
das hierzu erarbeitete und genehmigte operationelle Programm „Europäischer Meeres- und Fischereifonds – Operationelles Programm für Deutschland“ für eine Unterstützung aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) in Deutschland, CCI-Nr. 2014DE14MFOP001,
die Bayerische Haushaltsordnung (BayHO), insbesondere die Art. 23 und 44 und die hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften.
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.