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EMFAF-Richtlinie
Text gilt ab: 17.04.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027

9. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 17. April 2023 in Kraft und gilt für alle Maßnahmen und Vorhaben, die im Rahmen des von der Kommission genehmigten Programms der Bundesrepublik Deutschland in Bayern abgewickelt werden. 2Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft.