Inhalt

Text gilt ab: 01.06.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2023

2. Teilnahmebedingungen

1Teilnahmeberechtigt sind räumlich geschlossene Gemeinden oder Gemeindeteile mit überwiegend dörflichem Charakter bis zu 3 000 Einwohnern. 2Für Gemeinden oder Gemeindeteile, die eine Auszeichnung in Gold im Bundesentscheid erhalten haben, ist die Teilnahme an den beiden darauf folgenden Bundesentscheiden nicht möglich. 3Für Gemeinden oder Gemeindeteile, die zum zweiten Mal mit gleicher oder niedrigerer Platzierung am Bundesentscheid teilgenommen haben, ist die Teilnahme an dem darauf folgenden Bundesentscheid nicht möglich.