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FinR-LE
Text gilt ab: 01.10.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
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7815-L

Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung
(FinR-LE)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 6. September 2022, Az. E5-7554-1/830

(BayMBl. Nr. 543)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) vom 6. September 2022 (BayMBl. Nr. 543)

1Grundlagen dieser Richtlinien sind:
Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz (AGFlurbG),
Bayerisches Gesetz zur nachhaltigen Entwicklung der Agrarwirtschaft und des ländlichen Raums (BayAgrarWiG) ,
Bayerische Haushaltsordnung (BayHO) ,
Haushaltsplan des Freistaates Bayern,
Rahmenplan der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“.
2Aufgrund des Art. 25 AGFlurbG erlässt das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Staatsministerium) folgende Richtlinien für die Förderung und Finanzierung der Ländlichen Entwicklung. 3Der Freistaat Bayern gewährt hierzu nach Maßgabe dieser Richtlinien und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen – insbesondere der Art. 23 und 44 BayHO und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) – Zuwendungen. 4Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen als freiwillige Leistungen ohne Rechtspflicht im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 5Beim Einsatz von Fördermitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ist der Rahmenplan der GAK zu beachten.