Inhalt

FinR-LE
Text gilt ab: 01.10.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

3.   Zuwendungsempfänger

Zuwendungen können Teilnehmergemeinschaften, den Verbänden für Ländliche Entwicklung, dem Landesverband für Ländliche Entwicklung Bayern, Kommunen, einzelnen Beteiligten und sonstigen geeigneten Trägern sowie den Tauschpartnern im Freiwilligen Landtausch und im Freiwilligen Nutzungstausch gewährt werden.