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Inhaltsverzeichnis
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Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung
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1. Zweck der Förderung
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
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4. Zuwendungsvoraussetzungen
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5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen
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6. Verfahrensregelungen
7. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
FinR-LE
Text gilt ab: 01.10.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
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2.
Gegenstand der Förderung
Förderfähig sind die Ausgaben für Maßnahmen nach den Anlagen 1 bis 3 dieser Finanzierungsrichtlinien (FinR-LE) sowie nach der Anlage zu den DorfR in der jeweils geltenden Fassung.