Inhalt
2. Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturprojekte
2.1 Zweck der Zuwendung
1Die Förderung zielt darauf ab, die Entwicklung der ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume durch, dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturprojekte zu sichern und weiterzuentwickeln. 2Die Projekte sollen zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur, einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft, zur Freizeit- und Erholungsfunktion, zum Wasserrückhalt oder zur Erhaltung und Gestaltung der Landschaft sowie zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beitragen.
2.2 Gegenstand der Förderung
2.2.1
Nach dieser Richtlinie können Investitionen in die Schaffung, Verbesserung oder Ausdehnung aller Arten von kleinen Infrastrukturen, wie die Herstellung von Verbindungswegen zu Einzelhöfen und Weilern oder – wenn hierfür ein Gesamtkonzept vorliegt – von Feld- und Waldwegen, jeweils einschließlich grüner Infrastruktur, gefördert werden.
2.2.2
Von der Förderung ausgeschlossen sind
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Projekte zur Erschließung von Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten,
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die Ausgaben für Planungen, für Bauvoranfragen und Baugenehmigungen, für Baugrunduntersuchungen sowie für den Grunderwerb,
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kommunale Eigenregiearbeiten.