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Richtlinie für die Dorferneuerungs- und Infrastrukturprojekte zur Umsetzung des ELER-Programms 2014 bis 2022 und des EURI-Programms in Bayern
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1. Dorferneuerung
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2. Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturprojekte
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3. Übergreifende Regelungen zu den Nrn. 1 und 2
4. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2023
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Hubert Bittlmayer
Ministerialdirektor