Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2023

4. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft. 2Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft. 3Maßgeblich für die Entscheidung über den Antrag gemäß Nr. 3.4.3 ist die zum Zeitpunkt der Auswahl des jeweiligen Projekts geltende Richtlinie. 4Die Bekanntmachung über die Richtlinie für die Dorferneuerungs- und Infrastrukturprojekte zur Umsetzung des ELER-Programms 2014 bis 2020 in Bayern vom 26. September 2018 (AllMBl. S. 967), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 8. April 2019 (BayMBl. Nr. 157), wird aufgehoben.