Inhalt
9. Zuwendungen an Gemeinden
Ist eine Gemeinde Zuwendungsempfängerin, sind die Nr. 14 der VV zu Art. 44 BayHO und die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K) (Anlage 3 zu Art. 44 BayHO) anzuwenden.